Neues Cookie-Gesetz in den Niederlanden in Kraft getreten

Vor Kurzem ist das neue Cookie-Gesetz in den Niederlanden in Kraft getreten. Onlinehändler, die Cookies speichern, sind von nun an verpflichtet, die Benutzer deutlich und vollständig darüber zu informieren und um deren Einverständnis zu bitten. Dies gilt nicht nur für Computer, sondern auch für Handys und andere Zusatzgeräte.

Wenn das niederländische Gesetz für Sie gilt und Sie über ihre Webseite Cookies speichern, müssen Sie für sogenannte Tracking Cookies, die der Werbung und der Datensammlung von Google Analytics dienen, das Einverständnis des Benutzers einholen. Sollte dieser die Zustimmung nicht erteilen, können Sie ihm den Zugang zu Ihrer Webseite verweigern. Typische Cookies, für die kein Einverständnis nötig ist, sind sogenannte funktionale Cookies, die helfen, Benutzereinstellungen beim Besuch Ihrer Webseite festzuhalten, z.B. Login-Daten oder den Inhalt des Warenkorbs.

Gleichzeitig ist es notwendig, Ihre Datenschutzbestimmungen anzupassen. Dafür müssen Sie angeben, welche Cookies gespeichert werden und durch wen, den Grund für die Speicherung, welche Informationen sie genau beinhalten und für wie lange sie auf dem Computer oder dem Handy gespeichert bleiben. Desweiteren müssen Sie Aufschluss darüber geben, ob die mit der Speicherung der Cookies erhaltenen Daten an Dritte weitergegeben werden.

Aber Achtung: Ein Verweis nach Ihren Datenschutzbestimmungen allein ist nicht ausreichend. Der Benutzer muss selbst aktiv angeben, ob er mit der Speicherung einverstanden ist. Für das Einholen der Zustimmung gibt es u.a. folgende Möglichkeiten: Pop-Ups, Full-Page-Overlays oder ein Cookie, womit einmalig um Zustimmung für die Speicherung weiterer Cookies gebeten wird.

Ein eventueller Widerspruch, dass der Benutzer sein Einverständnis über seinen Browser gegeben hat, ist nicht gültig, da in Browsern standardgemäß die Option „ Cookies akzeptieren“ steht. Hier kann man also nicht von einer bewussten und aktiven Zustimmung sprechen.

Die Instanz, die für die Einhaltung des Cookie-Gesetzes zuständig ist, ist OPTA, die unabhängige Post- und Telekom-Regulierungsbehörde in den Niederlanden. Diese hat angegeben, sich aufgrund von Personalmangel in erster Linie nur auf große Betriebe zu richten. Um einem Bußgeld vorzubeugen, ist es trotzdem ratsam, Ihre Webseite anzupassen. Bei größeren Verstößen gegen das Gesetz kann das Bußgeld schnell eine Höhe von mehreren Tausend Euros annehmen.

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