Bestellbutton ‚Zahlungspflichtig bestellen‘ in den Niederlanden noch nicht Pflicht

Ab 1. August 2012 sind alle Onlineshop-Inhaber in Deutschland verpflichtet, Bestellbuttons auf ihren Onlineshop-Seiten mit dem Zusatz „Zahlungspflichtig bestellen“ zu versehen. Damit ist Deutschland das erste Land, das diese Verpflichtung aus der neuen EU-Richtlinie über Rechte der Verbraucher in einem nationalen Gesetz umsetzt. Deutsche Online-Händler mit einer niederländischen Webseite können ihre Buttons zum Beispiel mit dem Text „Bestelling met betalingsverplichting“ ergänzen.
In den Niederlanden ist der neue Bestellbutton noch nicht Pflicht. Die Richtlinie muss dort spätestens bis zum 13. Dezember 2013 umgesetzt werden.

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